„Herrmanns Forderung, das Taschengeld für Asylsuchende aus dem ehemaligen Jugoslawien und Albanien zu streichen, widerspricht ganz klar dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Asylbewerberleistungsgesetz. Das Gericht hatte die bisherigen Leistungen für unvereinbar mit dem Menschenwürdegebot erklärt und insbesondere höhere Taschengeldsätze festgelegt. Die Bundesregierung hat das Urteil vom Juli 2012 bislang noch nicht umgesetzt.
Wenn Herrmann den Asylsuchenden jede Berechtigung für ihre Schutzgesuche abspricht, ignoriert er vollkommen die miserable Lebenslage von Roma in diesen Staaten. Die hohe Ablehnungsquote hat weniger mit einem fehlenden Schutzbedarf, sondern mehr mit der restriktiven Asylpraxis der Bundesrepublik zu tun.
DIE LINKE fordert, das Asylbewerberleistungsgesetz endlich abzuschaffen, die vielfache Diskriminierung, denen Roma in den Staaten des ehemaligen Jugoslawien ausgesetzt sind, als Asylgrund zu akzeptieren und sich auf europäischer Ebene nachhaltig dafür einzusetzen, dass diese Diskriminierung gestoppt und ihre soziale Lage verbessert wird.“