„Als besonderer Verfolger von Exiloppositionellen tut sich seit Jahren die Türkei hervor. In sechs Fällen wurden seit 2012 türkische und kurdische Oppositionelle, die in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt sind oder sonstiges Aufenthaltsrecht genossen, in anderen EU-Staaten aufgrund türkischer Interpolhaftbefehle zum Teil Monatelang in Auslieferungshaft genommen. Zu einer Auslieferung kam es letztlich in keinem dieser Fälle. Dagegen hat Deutschland seit 2012 zwei Flüchtlinge, die in Italien und Kanada Asyl genossen, tatsächlich an die Türkei ausgeliefert.
Schon diese Auslieferungen durch die Bundesregierung zeigen, dass die Interpol-Mechanismen zur Vermeidung politisch begründeter Auslieferungsersuchen und des Missbrauchs von Interpol für politische Verfolgung nicht ausreichend sind. Zumindest innerhalb der EU müssen wirksame Mechanismen und Regelungen gefunden werden, wie eine Inhaftierung anerkannter Flüchtlinge vermieden werden kann. Sie sind in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, weil sie nicht wissen können, ob ihnen im Ausland die Inhaftierung droht.“
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