„Das Dublin-System führt zu einer grotesken Aushöhlung des Schutzgedankens im EU-Asylsystem. Statt sich mit den Fluchtgründen der oft traumatisierten Asylsuchenden auseinanderzusetzen, prüft das Asyl-Bundesamt vor allem die Reisewege der Flüchtlinge. Formelle Zuständigkeitsprüfungen ersetzen so die Prüfung der Schutzbedürftigkeit. Im 4. Quartal 2013 ging das Bundesamt bei jedem zweiten Asylantrag davon aus (51,9 Prozent), dass eigentlich ein anderes EU-Land für die Asylprüfung zuständig sei, im Gesamtjahr 2013 betraf dies jeden dritten Asylantrag (32,2 Prozent).
Die Mehrzahl der Überstellungen in andere EU-Länder wird jedoch wegen der erheblichen Mängel im Aufnahme- und Asylsystem etwa in Griechenland von Verwaltungsgerichten verhindert. Zum Teil tauchen Asylsuchende auch aus Angst vor einer Überstellung unter, selbst wenn sie gute Anerkennungschancen hätten. Statt das Recht auf ein faires Asylverfahren zu garantieren, befördert das Dublin-System somit die Entrechtung und Illegalisierung von Flüchtlingen.
DIE LINKE fordert deshalb seit Jahren, den Flüchtlingen das Recht einzuräumen, die Wahl ihres Zufluchtslandes frei zu wählen. Damit könnten familiäre Bindungen und sprachliche Fähigkeiten der Flüchtlinge genutzt werden. Vor allem wäre dann mit dem unwürdigen gewaltsame Hin- und Herschieben von Flüchtlingen innerhalb der EU Schluss. Ein gerechter Ausgleich in der EU sollte vor allem auf finanzieller Ebene hergestellt werden, nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten und der Größe der jeweiligen Mitgliedstaaten.