„Die von der Bundesregierung angestrebte Grundgesetzänderung würde den Weg zu einem Szenario ebnen, das mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit unmöglich vereinbar ist, dem Abschuss von Flugzeugen auf puren Verdacht hin. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom August 2012 die Tür zu solchen Inlandseinsätzen einen kleinen Spalt weit geöffnet, und die Große Koalition scheut sich nicht, sie weiter aufzustoßen. Damit setzt sie die gefährliche Tendenz fort, die Grenzen zwischen Katastrophenschutz, polizeilicher Terrorabwehr und Militäreinsatz gegen die eigenen Bürger nach und nach zu verwischen. Nach den Instrumenten der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit und den sogenannten Heimatschutzkräften der Bundeswehr jetzt auch noch die Abschussermächtigung gegen Zivilflugzeuge – das ist das Gegenteil dessen, was die Mütter und Väter des Grundgesetzes gewollt haben.“
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