„Mit dieser Neuregelung wird das Zurückweisen und Abdrängen von Flüchtlingsbooten durch Frontex ausdrücklich legalisiert. Dabei fällt diese Regelung hinter die klaren Regeln des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in seinem richtungsweisenden Urteil zum Fall Hirsi zurück. So sind die EU-Grenzschützer auch durch die Neuregelung nicht in jedem Fall verpflichtet, die persönlichen Umstände aller an Bord befindlichen Personen zu beurteilen und zu berücksichtigen. Für die von Rückweisung bedrohten Flüchtlinge gibt es weiterhin keine Möglichkeit, Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung einzulegen. Der vom Straßburger Gericht geforderte Zugang der Flüchtlinge auf abzudrängenden Booten zu Dolmetschern und Rechtsberatern ist weiterhin nur eingeschränkt gewährleistet. Frontex setzt sich damit nicht nur über den Flüchtlingsschutz, sondern auch über europäisches Recht hinweg.
Dass Frontex zur Rettung schiffsbrüchiger Flüchtlinge erst durch eine EU-Verordnung verpflichtet werden muss, ist schon bezeichnend für den Charakter dieses Grenzschutzes – schließlich handelt es sich um internationales Seerecht, das auch für die Schiffe des EU-Grenzschutzes gilt.“