„Eine grundlegende Reform des Ausweisungsrechts war schon lange überfällig. Das dreistufige Modell von zwingenden Regel- und Ermessensausweisungen ist durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen so modifiziert worden, dass es für Laien nicht mehr durchschaubar war. Ob allerdings der aktuelle Entwurf des Bundesinnenministeriums dem abhelfen kann, bleibt dahingestellt. Aus den öffentlichen Verlautbarungen aus den Koalitionsfraktionen geht jedenfalls nicht hervor, was nun eigentlich die wesentliche Neuerung sein soll. Denn die Ausweisung von Kriminellen und vermeintlichen Terroristen ist auch derzeit schon möglich.
Beim Bleiberecht hingegen ist zu befürchten, dass die Koalition ein weiteres Mal die Chance vertut, eine wirklich großzügige und damit auch wirksame Regelung zu schaffen. Mit der überwiegend eigenständigen Lebensunterhaltssicherung und weiteren Kriterien als Bedingung für eine Aufenthaltserlaubnis werden Hürden geschaffen, die viele der Betroffenen absehbar nicht überwinden können. Sie waren über Jahre Opfer gezielter Ausgrenzungspolitik, beispielsweise indem sie systematisch vom Arbeitsmarkt ferngehalten und in ihrer Mobilität eingeschränkt wurden. Eine Bleiberecht für Menschen, die über lange Jahre aufenthaltsrechtlich nur geduldet wurden, muss auf jegliche Hürden verzichten.“