Anrede,
Wir verhandeln heute ein von der Bundesregierung eingebrachtes Gesetz zur Änderung der seit 2007 bestehenden Antiterrordatei. Dies wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Datei im April letzten Jahres in mehreren entscheidenden Punkten für gesetzeswidrig erachtete. Die heute von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen betreffen zum Teil auch die nach dem Vorbild der Antiterrordatei geklonte Rechtsextremismusdatei.
Bei diesen Dateien handelt es sich um Datenpools, zu denen 38 Landes- und Bundespolizeibehörden und Geheimdienste – die Verfassungsschutzämter, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst – gemeinsamen Zugriff haben. Nur einmal zur Dimension: Die Antiterrordatei enthält mehr als 17.000 Datensätze, bis 2013 erfolgten 350.000 Suchanfragen der Polizeien und Geheimdienste.
DIE LINKE hat die Schaffung solcher Verbunddateien von Anfang an aus grundsätzlichen bürgerrechtlichen Erwägungen abgelehnt. Denn hier wird das als Lehre aus den Erfahrungen mit der Gestapo unter dem Nazi-Regime geltende grundgesetzliche Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten weiter unterlaufen.
Leider ging das Bundesverfassungsgericht bei seiner Kritik nicht so weit. Doch selbst gemessen an den Rügen des höchsten deutschen Gerichts an der bisherigen Handhabung dieser Datei ist der vorliegende Gesetzentwurf ein Affront. Denn unter dem Vorwand der verfassungskonformen Ausgestaltung will die Bundesregierung die Datennutzung sogar noch erweitern, wie das bei der Rechtsextremismusdatei bereits Praxis ist. So soll ein Data Mining unter Einbeziehung mehrerer Datensätze aus verschiedenen Datenbeständen und eine statistische Auswertung ermöglicht werden. Mit anderen Worten: die Fähigkeiten zur digitalen Rasterfahndung von Polizeien und Geheimdiensten soll ausgeweitet werden.
Kritik an diesem Ansinnen erfolgte am 23. Mai durch den Bundesrat. Die Landesregierungen haben darin einer „erweiterten Datennutzung“ durch eine ausgeweitete Suchfunktion eine Absage erteilt. Der Bundesrat verweist auf die noch ausstehende Evaluierung dieser Funktion im Falle der Rechtsextremismusdatei. Doch die Bundesregierung hält es nicht einmal für nötig, das Ergebnis dieser Überprüfung abzuwarten. Offensichtlich lässt auch die Stellungnahme des Bundesrates die Regierung kalt – so wie die Regierung die Kritik des Bundesverfassungsgerichts mit Geringschätzung behandelt.
Das Gericht hatte die Speicherung von sogenannten „Befürwortern“ von Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer oder religiöser Ziele kritisiert. Weil diese Bewertung auf einer „inneren Haltung“ beruhe, könne sie zu einer einschüchternden Wirkung bei der Wahrnehmung der Freiheitsrechte führen, so das Gericht.
Ich möchte es noch deutlicher benennen: es geht hier schlicht um Gesinnungsjustiz – und die darf in einem Rechtsstaat keinen Platz haben.
Jetzt will die Bundesregierung die Formulierung so ändern, „dass es Anhaltspunkte geben muss, dass die Person tatsächlich Gewalt anwenden, unterstützen, vorbereiten oder hervorrufen will“. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat klargestellt, dass hier weiterhin in unzulässiger Weise ein Rückschluss auf die „innere Haltung“ erfolgt.
Die Bundesregierung will also die bisherige rechtswidrige Praxis einfach mit neuen Worten fortschreiben. Es ist schon ungeheuerlich, wie hier versucht wird, das höchste deutsche Gericht an der Nase herumzuführen.
In der Antiterrordatei sind eben nicht nur Terrorverdächtige sondern auch zahlreiche sogenannte „Befürworter“, „Unterstützer“ und „Kontaktpersonen“ gespeichert – Menschen, die sich nichts zu Schulden kommen ließen und vielleicht gar nicht wussten, mit wem sie in Kontakt standen. Dass es sich hier nicht um Paranoia handelt, zeigte erst vor drei Wochen das Ergebnis einer Überprüfung von Daten beim niedersächsischen Verfassungsschutz durch eine eigens dafür eingesetzte Task Force. Rund 40 Prozent der überprüften Personendaten waren illegal gespeichert. Betroffen waren Menschen, die sich völlig legal in Bürgerinitiativen politisch engagieren. Gespeichert wurden Muslime, die in den – nach Meinung der Schlapphüte – falschen Moscheen beten. Selbst Minderjährige wurden erfasst. Das Beispiel Niedersachsen zeigt, wohin die unkontrollierte Datensammelwut der Dienste führt. Und dabei bleibt es ja nicht. Anschließend haben über die gemeinsame Verbunddatei auch die Ermittlungsbehörden und Geheimdienste der anderen Bundeslnder Zugriff auf solche unrechtmäßig erfassten Daten.
Schon zum Schutze solcher zu Unrecht erfassten Personen sollten Geheimdienste keinen Zugriff mehr auf die Antiterrordatei erhalten – als ersten Schritt zur Abschaffung dieses Datenmonsters.
DIE LINKE. bleibt dabei: Bürgerrechte dürfen nicht im Namen der Sicherheit geopfert werden.
(zu Protokoll gegeben)