„Es dauert derzeit Monate, ehe Flüchtlinge ein Visum bei den deutschen Auslandsvertretungen erhalten. Hier gilt es schnell nachzubessern. Einige der Flüchtlinge im oder aus dem Nordirak verfügen über eine Zusage für eine Aufnahme bei Verwandten in Deutschland. Andere haben einen Anspruch auf Familiennachzug zu Ehepartnern, Eltern oder minderjährigen Kindern, die in Deutschland bereits als Flüchtlinge anerkannt sind.
Aber sie erhalten kein Visum, weil sich deutsche Auslandsvertretungen nicht zuständig fühlen oder weil sie durch die Flucht ihre Pässe verloren haben. Für die Befreiung von der Passpflicht sind Auswärtiges Amt und Bundesinnenministerium zuständig – dort bleiben solche Vorgänge jedoch über Monate liegen.
Die beiden zuständigen Ministerien müssen umgehend ausreichend Personal zur Verfügung stellen, um Flüchtlingen die Ausreise zu Verwandten und Angehörigen in Deutschland zu ermöglichen. Die Anforderungen an Identitätsnachweise müssen großzügig und im Sinne der Betroffenen gehandhabt werden. Die Bundesregierung muss Druck auf die Türkei ausüben, damit diese ihre Grenzen für durchreisende Flüchtlinge öffnet.“