„Etwa ein Drittel der Asylsuchenden in Deutschland sind Kinder. Von den Einschränkungen, denen Flüchtlinge durch das Asylbewerberleistungsgesetz unterworfen sind, sind sie in besonderer Weise betroffen. Dazu gehören die Unterbringung in großen Sammelunterkünften statt in Wohnungen, die Beschränkung medizinischer Hilfe auf Notfälle und die Versorgung mit Lebensmittelpaketen statt mit Bargeld. Weder in der Gesetzgebung noch im Handeln der zuständigen Behörden wird das Kindeswohl angemessen berücksichtigt.
Doch es reicht nicht, für Kinder einzelne Verbesserungen einzuführen. Kinder besserzustellen, ändert nichts am generell diskriminierenden Umgang mit Asylsuchenden und Geduldeten in Deutschland. DIE LINKE wird sich weiterhin für die Abschaffung diskriminierende Sondergesetze gegen schutzsuchende Menschen einsetzen.“