„Eine Beschleunigung der Asylverfahren ist längst überfällig, die rechtlichen Möglichkeiten dazu bestehen bereits. Das Asyl-Bundesamt kann auf eine persönliche Anhörung von Antragstellern, deren Schutzbedürfnis offensichtlich ist, verzichten und das Anerkennungsverfahren schriftlich durchführen. Angesichts dessen kann man nur den Kopf darüber schütteln, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer bei syrischen Asylsuchenden zuletzt bei 4,7 Monaten lag. In diesen Monaten unterliegen sie den Restriktionen von Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitsverbot und Residenzpflicht. Schon deshalb sollte von den Möglichkeiten einer beschleunigten Flüchtlingsanerkennung umfassend Gebrauch gemacht werden.
Unausgegorene Vorschläge zur Verhinderung der Ausreise von Djihadisten helfen hingegen nicht weiter. Offenbar muss man die Innenminister der Länder an die bestehenden Möglichkeiten erinnern, eine Ausreise durch Passentzug und Anordnungen zur Ausreisesperre beim Personalausweis zu verhindern. Auch hier liegen die Probleme nicht im geltenden Recht, sondern bei dessen Anwendung. Für Gesetzesverschärfungen besteht damit kein Grund.“