Wörtlich heißt es in dem Dokument, das dem Innenausschuss zuging, über Kurden, die zum Kampf gegen den IS nach Syrien rekrutiert würden: ‚Das Gefährdungspotential, das von dieser Personengruppe ausgeht, ist quantitativ zwar geringer, qualitativ aber nicht anders zu bewerten als das der jihadistischen Syrien-Kämpfer.‘
Der Bericht dient dem Zweck, das Festhalten am PKK-Verbot zu begründen. Dabei fehlt jedes Augenmaß. Da ist von 4.500 ‚Strafverfahren mit PKK-Bezug‘ seit 2004 die Rede, womit die Gefährlichkeit der PKK gezeigt werden soll – ohne dass darauf hingewiesen wird, dass es sich meist nur um Verstöße gegen das Versammlungs- oder Vereinsgesetz handelt. Das kann man nicht ernsthaft mit der Mordbrennerei der IS-Banden gleichsetzen.
Substanzielle Gründe für ein Festhalten am PKK-Verbot gibt der Bericht nicht her. Es wird eingeräumt, dass die Mehrzahl der mehr als 120 Demonstrationen, die in den letzten Wochen stattfanden, friedlich verlief. Ohne jeglichen konkreten Anhaltspunkt wird darüber spekuliert, die PKK habe ihre Anhängerschaft in Deutschland ‚im Griff‘, und ‚wäre damit auch in der Lage, diese Anhängerschaft für andere als störungsfreie Proteste in der Fläche zu mobilisieren.‘
Ich erwarte von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, diesen unsachlichen Bericht zurückzuziehen. Es wird Zeit einzusehen, dass das PKK-Verbot in jeder Hinsicht kontraproduktiv ist. Die Kriminalisierung der kurdischen Befreiungsbewegung schadet auch dem Kampf gegen den IS.“