Ulla Jelpke (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes will die Koalition an der sozialrechtlichen Sonderbehandlung von Asylsuchenden, Flüchtlingen und geduldeten Menschen festhalten. Dagegen fordert die Linke, dass diese Menschen wie alle anderen auch Zugang zu regulären Sozialleistungen erhalten und dass Beschränkungen egal welcher Art beim Zugang zu Arbeit und Ausbildung unbedingt abgeschafft werden müssen.
(Beifall bei der LINKEN)
Soziale Rechte dürfen nicht unter aufenthaltsrechtlichen Vorbehalt gestellt werden.
Meine Damen und Herren, das Asylbewerberleistungsgesetz besteht seit über 20 Jahren. Keine Bundesregierung wollte daran rütteln. Geboren ist es übrigens aus dem Gedanken der Abschreckung von Flüchtlingen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2012 klargestellt, dass auch Asylsuchende ein Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum haben.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Der zentrale Satz des Urteils lautet: Die Menschenwürde ist „migrationspolitisch nicht zu relativieren“.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das sollte auch die Koalition in diesem Haus endlich einmal ernst nehmen.
(Kerstin Griese (SPD): Tun wir! – Daniela Kolbe (SPD): Tut sie!)
Das Bundesverfassungsgericht hat unter anderem gefordert, das Asylbewerberleistungsgesetz nur auf jene anzuwenden, die sich voraussichtlich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Doch wenn man sich den vorliegenden Gesetzentwurf genau anschaut, muss man feststellen, dass auch Menschen mit humanitären Aufenthaltstiteln aus den regulären sozialen Sicherungssystemen herausgehalten werden.
Das betrifft zum Beispiel die syrischen Flüchtlinge. Über drei Jahre dauert dieser Krieg inzwischen an, und leider ist nicht abzusehen, wann er beendet wird. Und trotzdem unterliegen diese Flüchtlinge dem Asylbewerberleistungsgesetz, als könne man davon ausgehen, dass sie spätestens nächste Woche das Land wieder verlassen können. Das ist doch schlicht Realitätsverweigerung und obendrein zynisch gegenüber diesen Menschen.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Asylbewerberleistungsgesetz soll auch weiter für Menschen gelten, deren Asylantrag abgelehnt wurde, deren Aufenthalt in Deutschland aber weiter geduldet wird, weil sie auf längere Sicht nicht abgeschoben werden können. Auch deren Aufenthalt ist weder kurzzeitig noch vorübergehend. Deswegen müssen auch sie aus diesem Gesetz herausgenommen werden.
In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurden von einer Reihe von Sachverständigen Verbesserungen das ist ein ganz wichtiges Thema bei der Gesundheitsversorgung angemahnt. Derzeit erhalten Menschen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, allenfalls Hilfe in akuten Notsituationen. Chronische Erkrankungen werden nicht behandelt; die Folgen sind oft Verschlimmerungen der Erkrankung bis hin zu schweren Behinderungen. Auch Todesfälle hat es schon gegeben. In der Expertenanhörung des Sozialausschusses wurden schlimme Beispiele geschildert. In einem Fall verweigerte das Sozialamt die Operation von Augenkrebs bei einem Kind. In einem anderen Fall wurde die medizinisch notwendige Nachsorge einfach nicht geleistet, weil das Sozialamt Rechnungen nicht bezahlt hatte. Das Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit darf nicht von einem Aufenthaltsstatus abhängig gemacht werden, meine Damen und Herren! Deswegen darf es so nicht weitergehen!
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Kerstin Griese (SPD): Deswegen verbessern wir ja auch die Gesundheitsversorgung!)
Meine Damen und Herren, besonders eklatant ist, dass die Bundesregierung daran festhalten will, geduldeten Flüchtlingen das Taschengeld zu streichen, wenn sie an ihrer Abschiebung angeblich nicht mitwirken. Dieses Strafregime verletzt ganz klar das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Sie müssen sich vorwerfen lassen, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht ernst genommen zu haben.
(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN))
Meine Damen und Herren, dasselbe gilt für den Vorrang von Sachleistungen vor Bargeld. Die Asylsuchenden erhalten fertig gepackte Esspakete, die oft nur mangelhafte Waren enthalten. Diese Form der Versorgung ist absolut entmündigend.
(Daniela Kolbe (SPD): Aber das ändern wir doch!)
Auch hier wird die Würde der Betroffenen mit Füßen getreten. Damit muss endlich Schluss sein!
(Daniela Kolbe (SPD): Wird es ja auch!)
Deshalb fordert Die Linke, das System der sozialen Diskriminierung von Flüchtlingen endlich zu beenden und Sondergesetze wie das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht als Option durchaus im Sinn gehabt, und das wäre eigentlich auch das Richtige.
Schönen Dank.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Drucken