„Das Urteil bezieht sich auf extrem seltene Fälle, in denen Unionsbürger nicht arbeitsuchend sind. In der Praxis geht es jedoch zumeist um Sozialleistungsansprüche arbeitsuchender Unionsbürger. Diese Frage hat der Gerichtshof offen gelassen. Die pauschale deutsche Ausschlussregelung ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Diese Position vertritt auch die EU-Kommission im anhängigen Vorlageverfahren zum Fall Alimanovic, bei dem es um einen arbeitsuchenden EU-Bürger geht.
Wichtiger als die komplizierten juristischen Fragen ist es ohnehin, eine sozialpolitische Strategie zur Integration und solidarischen Unterstützung hier lebender Unionsangehöriger zu entwickeln. Sie müssen wirksam vor Ausbeutung am Arbeitsplatz und Mietwucher geschützt werden. Menschen aus anderen EU-Staaten müssen ihr Recht auf Freizügigkeit nutzen können und ihre sozialen Rechte müssen dabei geschützt werden. Im Einzelfall zählt dazu auch die Inanspruchnahme von Sozialleistungen.“