Bestimmte Daten von Visa-Antragstellern sollen künftig bis zu 20 statt zehn Jahre gespeichert werden: Personalien, Lichtbilder sowie Paßart, Paßnummer und ausstellender Staat. Außerdem sollen die Ausländerbehörden bei der Prüfung von Aufenthaltsgenehmigungen stets die Sicherheitsbehörden einschalten. Neu ist vor allem auch, daß künftig Sicherheitsanfragen auch bezüglich derjenigen Personen gestellt werden können, die finanziell für Studenten aus Drittländern bürgen.
Das Bundesinnenministerium bestätigte, daß das Kabinett innerhalb der nächsten Wochen einen entsprechenden Beschluß fassen will. Man nimmt an, daß die Bundesregierung die Verschärfungen des Ausländerrechts gemeinsam mit der Umsetzung von EU-Richtlinien verbinden möchte, die Anfang November fällig ist.
Während es also bei Verschlechterungen der Rechtsstellung von Ausländern nicht schnell genug gehen kann, ist die von der Innenministerkonferenz immer wieder angekündigte Bleiberechtsregelung wieder in weite Ferne gerückt. 200000 schon länger in der BRD lebende Menschen warten dringend auf eine solche »Altfallregelung«.
Nach einer Arbeitsgruppensitzung einiger Länderminister Anfang Oktober 2006 in München schien es so, als ob sich wenigstens eine kleine Lösung anbahne, deren Einzelheiten aber noch nicht feststanden. Die Rede war davon, daß Familien hierbleiben dürfen, die länger als sechs Jahre in der BRD leben.
Nun gibt es ein neues Hindernis: Bundesarbeitsminister Franz Müntefering hat nach einem Bericht des Spiegel abgelehnt, Ausländern probeweise eine befristete Arbeitserlaubnis zu erteilen. Müntefering habe Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) mitgeteilt, zunächst sollten die Innenbehörden den Ausländern das Bleiberecht erteilen. Die Innenminister wiederum bestehen darauf, daß nur diejenigen aus dem Kreis der »Geduldeten« in eine Bleiberechtsregelung einzubeziehen seien, die schon einen Arbeitsplatz haben und folglich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können.
Somit scheint sich die schon lange gehegte Befürchtung der Flüchtlingsverbände zu bestätigen, daß die Geduldeten zwischen die Mühlsteine der Bürokratie geraten. Wer keine Arbeit hat, bekommt kein Aufenthaltsrecht. Wer kein Aufenthaltsrecht hat, bekommt keine Arbeit. Für die Betroffenen ist dies ein Teufelskreis, den sie nicht durchbrechen können.
Nach einem Bericht in der gestrigen Süddeutschen Zeitung haben sich die Innenpolitiker der Koalition in einem anderen Punkt hingegen geeinigt – bezeichnenderweise wieder zu Lasten der Migranten. Die Innenminister planen, geduldete Ausländer, Bürgerkriegsflüchtlinge und Asylbewerber buchstäblich auszuhungern. Die Mittel nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die zur Zeit bei etwa 70 Prozent der Sozialhilfe liegen, sollen noch weiter gesenkt werden. Darüber hinaus soll es beim Ehegattennachzug zwar nicht mehr um eine starre Altersgrenze von 21 Jahren gehen, was beim Bundesverfassungsgericht kaum Bestand gehabt hätte. Es soll aber im Einzelfall geprüft werden, »ob das eine arrangierte Ehe ist«, wie CSU-Scharfmacher Hans-Peter Uhl erklärte. Ferner soll vor der Übersiedlung in die BRD ein Sprachkurs obligatorisch sein. Die Koalition erwartet, daß z. B. die Türkei für ihre Staatsangehörigen dabei die Kosten übernimmt. Angeblich soll es dafür schon eine Ankündigung der türkischen Regierung geben.
Erschienen in junge Welt, 24. 10. 2006