Das erste Verbotsverfahren ist nicht gescheitert, weil das Bundesverfassungsgericht Zweifel an der Verfassungswidrigkeit der neofaschistischen Partei gehabt hätte. Vielmehr konnten die Richter aufgrund der Vielzahl der V-Leute nicht mehr unterscheiden, welche Äußerungen der Partei von den Nazis selbst kamen und welche von Agenten des Verfassungsschutzes.
Offenbar ist die Partei auch heute noch von V-Leuten durchsetzt. Solange das so bleibt, hat ein neues Verbotsverfahren keine Chance.
Ein Parteiverbotsverfahren ist keine Patentlösung und muss gut durchdacht sein. Es kann aber nicht angehen, dass der Verfassungsschutz eine solche Diskussion von vornherein nutzlos macht, in dem er seine Leute weiterhin bei den Neofaschisten arbeiten lässt. V-Leute des Verfassungsschutzes sind für die NPD die beste Garantie, auch in Zukunft kein Verbot fürchten zu müssen.
Den Beweis dafür, dass die V-Leute zum Schaden der NPD arbeiten, blieb der Verfassungsschutz bislang schuldig. Es drängt sich vielmehr der Verdacht auf, dass die Bezahlung von V-Leuten eine Subventionierung der NPD darstellt: Der Verfassungsschutz stellt das Personal, und die NPD profitiert. Wer unterwandert hier eigentlich wen?
Die V-Leute gehören abgezogen, und dann muss entschieden werden, ob ein Verbotsverfahren sinnvoll ist oder nicht.