Gebetsmühlenhaft behauptet die Regierung, sie nehme eine „sorgfältige Abwägung möglicher Beeinträchtigungen“ der Rechte von Abgeordneten mit ihrem eigenen Beobachtungsinteresse vor. Eine solche Abwägung müsste naturgemäß einzelfallbezogen sein – die Anlage einer so genannten Sachakte, die pauschal die ganze Fraktion erfasst, ist damit nicht zu vereinbaren.
Über die verfassungsmäßigen Rechte von Abgeordneten schreibt die Regierung: „Die verfassungsrechtliche Garantie des freien Mandats schützt den Abgeordneten vor zwangsweiser Einflussnahme auf die Art der Mandatsausübung.“
Soll heißen: So lange den Abgeordneten kein Gewehr auf die Brust gedrückt wird, geht nach der Einschätzung des Innenministeriums alles in Ordnung. Das ist eine groteske Reduzierung der Abgeordnetenrechte.
Selbstverständlich ist die mit einer Überwachung verbundene Diffamierung zu angeblich verfassungsfeindlichen „Extremisten“ eine Benachteiligung der Fraktion DIE LINKE. gegenüber anderen Fraktionen. Selbstverständlich besteht die Gefahr, dass Bürgerinnen und Bürger die Kommunikation mit überwachten Abgeordneten scheuen, weil sie fürchten, dann selbst überwacht zu werden. Und selbstverständlich bedeutet das eine Einschränkung der Arbeit des ganzen Parlaments.
Deshalb ist und bleibt die Überwachung unserer Oppositionstätigkeit verfassungswidrig und muss sofort eingestellt werden!
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