Im Jahr 2005 wurden 53 Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf terroristische Aktivitäten eröffnet. Betroffen waren 50 Beschuldigte. Zugleich hat es lediglich fünf Verurteilungen wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen des Paragraphen 129 gegeben. Neu hinzu kamen sieben Anklageerhebungen.
In deutlichem Kontrast zur Zahl der Verurteilungen steht die Zahl von 33 Telekommunikationsüberwachungen, von denen 148 Personen betroffen waren. „Man muss davon ausgehen, dass solche Verfahren häufig nur deswegen angestrengt werden, um das Umfeld bestimmter Personen ausleuchten zu können, ohne dass es konkrete Hinweise auf Straftaten gibt“, kommentiert Ulla Jelpke dieses „eklatante Missverhältnis“ zwischen Ermittlungsverfahren und der Zahl der Anklageerhebungen. Die Abgeordnete verweist auf die angeblichen Anschlagspläne gegen den Frankfurter Flughafen, die sich zuletzt als schlechter Scherz herausstellten.
Ulla Jelpke weist außerdem darauf hin, dass Neonazis von solchen Verfahren praktisch verschont bleiben. „Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat 2005 von verschiedenen Waffenfunden und Wehrsportgruppen berichtet. Dem steht ein einziges Ermittlungsverfahren gegen unbekannte rechtsterroristische Täter gegenüber. Werden bei Nazis Maschinengewehre gefunden, zählt das anscheinend nur als szenetypische Waffenvernarrtheit.“, so Ulla Jelpke.