Die Haftdauer von Birgit Hogefeld, Eva Haule, Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt beträgt mittlerweile zwischen 14 und 25 Jahren.
Die Springer-Presse und manche Politiker lassen anlässlich der Diskussion um Freilassungen und Begnadigungen noch einmal die alten Reflexe des „Deutschen Herbstes“ aufleben. Sie sähen die Gefangenen offenkundig gerne in der Zelle sterben.
Schockierend ist die Aussage des Stuttgarter Generalstaatsanwalts Klaus Pflieger, der forderte: „Wir müssen die Täter auf das reduzieren, was sie sind, nämlich Verbrecher.“ Ich sage dagegen: Im Rechtsstaat gelten auch verurteilte Täter als Menschen. Wer ihnen das absprechen will, wer sie „reduzieren“ will, wer sie bis zum Tod im Gefängnis halten will, der steht nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes.
Für völlig unangemessen halte ich die Spekulationen über den Gesundheitszustand der Gefangenen. Es ist völlig klar, dass Jahrzehnte hinter Gittern, zum Teil in folterähnlicher Isolationshaft, jeden Menschen krank macht.
Nach derart langer Gefangenschaft ist die einzige, aus rechtsstaatlicher Sicht zulässige Frage: Geht von den Gefangenen noch eine Gefahr aus? Könnte ihre Freilassung irgendjemanden zu weiteren Straftaten verlocken? Darauf kann man ganz klar mit „Nein“ antworten. Wer fordert, sie weiter eingesperrt zu halten, dem geht es offenkundig nicht um Recht, sondern um Rache.