Der notorische Holocaust-Leugner Ernst Zündel wurde vom Landgericht Mannheim zur Höchststrafe von fünf Jahren Haft wegen Volksverhetzung verurteilt. Zündel hatte zuvor systematisch den Völkermord an den europäischen Juden durch das NS-Regime geleugnet.
Dieses Urteil ist zu begrüßen. Es darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Vielzahl ähnlich gearteter Straftaten nach wie vor nicht mit der nötigen Konsequenz verfolgt und geahndet werden.
Dies gilt insbesondere für das rechtsextreme Bildungswerk „Collegium Humanum“ im ostwestfälischen Vlotho. In diesem Zentrum der Holocaust-Leugner ist der „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ angesiedelt. Kalkül dieser Vereinigung internationaler Rechtsextremisten ist es, durch die massenhafte und provokative Verbreitung von Holocaustleugnungen eine Normalisierung und Straffreiheit für derartige Aussagen zu erreichen. Der jetzt verurteilte Ernst Zündel gehört ebenso zu den Gründungsmitgliedern dieses Vereins wie Horst Mahler, Manfred Röder, Frank Rennicke und andere bekannte Rechtsextremisten aus dem In- und Ausland.
Das Collegium Humanum wird von Land Nordrheinwestfalen weiterhin als gemeinnützig anerkannt. Holocaust-Leugnung darf nicht steuerlich begünstigt werden, sondern muss überall konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Das Land Nordrheinwestfalen und die Bundesregierung sind aufgefordert, das Collegium Humanum und den „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ wegen Volksverhetzung zu verbieten.
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