Pressemitteilung: Stoiber braucht Nachhilfe in Sozialrecht

Die Behauptung von Stoiber und anderen Innenpolitikern der Union, die Bleiberechtsregelung würde die Sozialsysteme belasten, ist pure Demagogie. Richtig ist vielmehr, dass die Kosten gleich blieben. Niemand erhielte mehr Leistungen als vorher.

Asylbewerber und Geduldete erhalten in den ersten drei Jahren ihres Aufenthalts verringerte Sozialleistungen nach dem so genannten „Asylbewerberleistungsgesetz“. Die Leistungen liegen um ein Drittel unter denen der Sozialhilfe und sichern kaum die nackte Existenz. Einen großen Teil erhalten die Betroffenen als Sachleistungen.

Diejenigen, die nun unter die geplante Bleiberechtsregelung der Koalition fallen würden, halten sich bereits sechs bzw. acht Jahre in der Bundesrepublik auf. Sie erhalten daher Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, also Sozialhilfe in Höhe von maximal 345 Euro. Erhielten sie nun ein Bleiberecht und eine Arbeitserlaubnis, fielen sie in der Sozialgesetzbuch II. Damit stünde Ihnen Arbeitslosengeld II zu: maximal 345 Euro, also gleich viel wie jetzt auch.

Das heißt: die Kosten für die sozialen Sicherungssysteme erhöhen sich nicht. Im Gegenteil: Wer künftig eine Arbeit aufnehmen kann, zahlt noch in die Sozialkassen ein.

Stoiber und andere Innenpolitiker der Union heizen mit ihren falschen Argumenten rassistische Stimmungen gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft an. Stattdessen sollten sie besser mal Nachhilfe in Sozialrecht nehmen.

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