Asyl- und Flüchtlingsanerkennungen können auch nach über 8 Jahren noch widerrufen werden, ohne dass die Behörden dabei Ermessenserwägungen anstellen müssen, hat das Bundesverwaltungsgericht gestern festgestellt. Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke:
Das bundesdeutsche Widerrufsverfahren ist sowohl rechtlich als auch in der Praxis europaweit einmalig restriktiv. Nach Einschätzung des UNHCR widerspricht die deutsche Widerrufspraxis der Genfer Flüchtlingskonvention, weil allgemeine Gefährdungen im Herkunftsland beim Asylwiderruf keine Rolle spielen.
Dies führt zu dem inhumanen Ergebnis, dass in den letzten Jahren bei über 20.000 anerkannten irakischen Flüchtlingen in Deutschland der Flüchtlingsstatus widerrufen wurde, ungeachtet der sich zuspitzenden Gefährdungslage im Irak. So werden immer mehr Menschen in den Zustand aufenthaltsrechtlicher Unsicherheit gestoßen, während zugleich scheinheilig und vorurteilsvoll über Bleiberechtsregelungen debattiert wird.
DIE LINKE. wird eine parlamentarische Initiative zur Beendigung der inhumanen bundesdeutschen Widerrufspraxis in den Bundestag einbringen.