Pressemitteilung: Geheimdienste machen seit zwei Jahren Online-Durchsuchungen auf haltloser Rechtsgrundlage

Das geht aus einem Bericht des Bundeskanzleramts hervor, der heute im Innenausschuss erstattet wurde. Auf den Bericht reagierten die Koalitionsvertreter mit heftigen, gegenseitigen Schuldzuweisungen.

Seit Juni 2005 spähen die Geheimdienste angeblich verdächtige Festplatten aus. Dabei gehen sie von einer völlig haltlosen Rechtsgrundlage aus: Mit einer simplen Dienstvorschrift zum Bundesverfassungsschutzgesetz glauben sie, das Recht zu Computerdurchsuchungen zu haben.

Es zeugt von der Verlogenheit der Bundesregierung, dass sie bislang nach außen hin den Eindruck erweckte, sie suche erst noch nach einer Rechtsgrundlage, aber tatsächlich schon seit zwei Jahren heimliche Online-Durchsuchungen vornehmen lässt. Dabei hat der Bundesgerichtshof erst im Januar entschieden, dass derzeit keine Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen besteht. In ihrer Missachtung von Rechtsgrundsätzen steht die derzeitige Regierung der früheren SPD/Grünen-Regierung offenbar nicht nach.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht in dem Vorgehen der Geheimdienste einen Verstoß gegen die Grundgesetz-Artikel 10 und 13, also das Telekommunikationsgeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Dieser Einschätzung schließen wir uns an.
Die Bundesregierung will Details zu den bisherigen Durchsuchungen nur im Parlamentarischen Kontrollgremium erläutern. Wir lehnen das ab und fordern die Bundesregierung auf, völlige Transparenz über die bisherigen Rechtsverstöße der Geheimdienste herzustellen. Online-Durchsuchungen sind sofort einzustellen!

PE_070425_OnlineDurchs.pdf