Pressemitteilung: Bundesregierung heizt Teufelskreislauf aus Prävention und Demokratieabbau weiter an

Schon die bisherigen Paragraphen 129 bis 129b sind politisch motivierte Strafbestimmungen. Wenn nun weitere politische Gummiparagraphen eingefügt werden, ist die Botschaft klar: Missliebige Gruppierungen sind prinzipiell verdächtig.

Vermeintliche Unterstützungshandlungen für terroristische Vereinigungen sollen künftig auch dann strafbar sein, wenn sie nach dem Ermessen der Sicherheitsbehörden „nur in den Grundzügen erkennbar“ sind. Für diese Absicht gibt es keine Rechtfertigung.
Die Vorbereitung von Straftaten ist schon jetzt verboten, genauso wie der Aufruf zu Straftaten. Die im Einzelnen genannten Handlungen – Umgang mit Schusswaffen, Verwahren von Sprengstoff usw. – praktiziert praktisch jeder Schützenverein. Das zeigt, dass die geplante Verschärfung auf Willkürmaßnahmen hinausläuft: Es geht nicht um tatsächliche Delikte, sondern darum, Meinungen und Weltanschauungen zu kriminalisieren.

Was jetzt geplant ist, ist im Wesentlichen, jenen unscharfen und extrem dehnbaren Begriff der „Unterstützung“ des Terrorismus ins Strafrecht einzuführen, der schon Grundlage für die Einspeisung in die Anti-Terror-Datei ist. Die Bundesregierung beschleunigt den Teufelskreislauf aus Prävention, Kontrolle und Demokratieabbau immer mehr.
Die Diskussion um die bisherige Praxis der Online-Durchsuchungen wurde auf Betreiben der Unionsfraktion von der Tagesordnung gestrichen und soll nur im Geheimdienstausschuss des Bundestages besprochen werden.

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