Anders sieht es derzeit in Italien aus: Die Distomo-Kläger beantragen vor italienischen Gerichten, die rechtskräftige griechische Entscheidung in Italien zu vollstrecken. Ein Berufungsgericht in Florenz gibt ihnen dabei Recht.
Die Bundesregierung weiß angeblich noch nichts davon, macht aber deutlich, dass sie das Urteil nicht in Ordnung findet…
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