Es genüge nicht mehr, zweimal in der Woche seinen aktuellen Wahnideen zu widersprechen. „Auch wenn ihm die für Verfassungsänderungen notwendige Zweidrittelmehrheit fehlt: Schäubles permanente Angriffe auf Grund- und Menschenrechte drohen das Grundgesetz auf Dauer zu unterhöhlen.“
„Was die Rechtslage bezüglich gezielter Tötungen angeht“, so Jelpke weiter, „ist völlig klar: Verdächtige gelten so lange als unschuldig, bis sie von einem Gericht rechtskräftig verurteilt worden sind. Sie zu töten, ist Mord.“ In Deutschland sei solche Staatswillkür zuletzt während des Nationalsozialismus üblich gewesen.
Korte weist darauf hin, dass der Innenminister pünktlich zum Sommerloch, direkt nach der letzten Sitzungswoche des Bundestags, beim Grundrechtsabbau so weit vorwärts presche, dass der Rechtsstaat meilenweit zurückbleibe. DIE LINKE sei der Auffassung, dass der Terrorismus bekämpft werden müsse. „Der Preis dafür darf aber nicht sein, dass der Staat anstelle der Terroristen die Freiheitsrechte seiner Bürger abschafft. Schäuble muss aufgehalten werden!“
Jelpke und Korte verweisen auf die Definition des Bundeskriminalamts. Danach ist ein „Gefährder“ eine Person, „bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird“. „Vielleicht sollte das BKA mal den Innenminister genauer unter die Lupe nehmen“, schlagen die beiden Innenpolitiker der LINKEN vor. Der erweise sich als derzeit der größte „Gefährder“ des Rechtsstaats.