Pressemitteilung: EU-Grenzschutz ohne klare völkerrechtliche Bindung

Zielgenau und detailliert haben wir gefragt, wie es Frontex und die dort eingesetzten deutschen Beamten mit dem internationalen Seenotrettungsrecht und dem internationalen Flüchtlingsrecht halten. Die Antwort ist eine einzige Farce.

Allgemein und unverbindlich verweist die Bundesregierung auf das schlichte Gelten dieser internationalen Konventionen und Verträge. Gleichzeitig räumt sie ein, dass es „praktische Leitlinien“ für Frontex-Einsätze noch gar nicht gibt. Zu den „völkerrechtlichen Rechtsinstrumenten in Bezug auf illegale Migration auf dem Seeweg“ gibt es bis jetzt keinerlei Rechtsakte der EU – lediglich eine Studie der Kommission liegt vor, die irgendwann einmal beraten werden soll.

Die Bundesregierung drückt sich auch um die Beantwortung der Frage, wie kleinen Grenzstaaten wie Malta geholfen werden solle. Sie beteilige sich „konstruktiv“ an den Überlegungen, dort ankommende Flüchtlinge auf die anderen EU-Staaten zu verteilen. Davon kann aber keine Rede sein: bisher hat Bundesinnenminister Schäuble auf EU-Ebene jeden Versuch abgeschmettert, zu einer Lastenverteilung der EU-Staaten bei der Aufnahme von Flüchtlingen zu kommen. Unter „Solidarität in Migrationsfragen“ versteht der Minister offensichtlich allein, deutsche Grenzschützer an die EU-Außengrenzen zu schicken. 50 Beamte sind dafür vorgesehen.

Dass die dort u.a. den klaren Auftrag haben, von Afrika übersetzende Boote zur Umkehr zu bringen, darüber verliert die Bundesregierung kein Wort. Mit der Frage, in wie weit darin ein Verstoß gegen das Nicht-Zurückweisungsgebot der Genfer Flüchtlingskonvention liegt, setzt sie sich gar nicht erst auseinander. Ihr Interesse gilt allein der Abschottung der Wohlstandsfestung Europa.

Dieser Eintrag enthält die Fragen und die vorläufige Fassung der Antwort der Bundesregierung:

1606202_FrontexII.pdf

vorab_1606202_FrontexII_ohne_Fragen.pdf