Die Abschiebehaft ist der größte Skandal der deutschen Asylpolitik. Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Minderjährige, schwangere Frauen und traumatisierte Folteropfer in Abschiebehaft genommen werden. Selbst Menschen, die noch im Asylverfahren sind, landen dort. Damit verstößt die Bundesrepublik ganz eindeutig gegen internationales Flüchtlingsrecht.
Statt von dieser Politik der Abschreckung und Einschüchterung endlich abzugehen, hat die Große Koalition sie noch gestärkt und ausgeweitet. Mit der nun in Kraft getretenen Änderung des Aufenthaltsgesetzes können Mitarbeiter der Ausländerbehörden unliebsame Personen ohne vorherigen richterlichen Beschluss in Abschiebehaft nehmen. Bei Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht, also einer Ordnungswidrigkeit, sieht das Gesetz den härtesten Eingriff in die Persönlichkeitsrechte vor: den Entzug der persönlichen Freiheit. Der Richtervorbehalt, der dieses Freiheitsrecht vor behördlicher Willkür schützen soll, ist nun für Flüchtlinge suspendiert. Ihre Suche nach Schutz endet hinter Gefängnismauern.
In der Abschiebehaft und ihrer Ausweitung zeigt sich zugespitzt der Charakter des deutschen Asylrechts: Flüchtlinge werden abgewehrt und nicht geschützt. Diejenigen, die dennoch kommen, werden sozial und rechtlich massiv diskriminiert.