Die Bundesregierung beharrt darauf, die „auf Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen gestützte Beobachtung“ der NPD fortzuführen. Damit meint sie dem Tenor des Schreibens zufolge auch den Einsatz von V-Leuten.
Doch zum einen sabotiert das Festhalten an V-Leuten jeden Versuch, ein neues Verbotsverfahren in Gang zu bringen.
Zum anderen dienen V-Leute, die an führender Stelle in der NPD geworben werden, weniger der „Beobachtung“ dieser Partei, sondern sie nehmen Einfluss auf diese. Zwischen Bock und Gärtner kann kaum unterschieden werden, wenn die neofaschistischen Kader ihre Parteifunktionen auf Kosten des Staates ausüben.
Deshalb gebe ich Herrn Körting an dieser Stelle Recht: V-Leute in Führungspositionen sind verfassungswidrig, und sie sind darüber hinaus unnötig. Sie erschweren den Kampf gegen die NPD, statt ihn zu erleichtern.