Unionspolitiker wie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bayerns Innenminister Günther Beckstein nutzen die Gunst der Stunde und rufen nach verschärften Antiterrorgesetzen.
Beckstein erwartet, dass die Sonderkonferenz der Innenminister am Freitag einen Beschluss zu den Online-Durchsuchungen fasst. Mit der aufgeheizten Stimmung nach der Verhaftung von drei Terrorverdächtigen sollen beim sozialdemokratischen Koalitionspartner die letzten Bedenken gegen dieses rechtsstaatswidrige Ausspionieren vertrieben werden.
Wieweit die Überwachung gehen soll wird deutlich, wenn Schäuble vor „radikalen Konvertiten“ warnt und Beckstein bedauert, „dass es keine Mitteilungen darüber gibt, wenn jemand zum Islam konvertiert.“ Offenbar will er in Zukunft die vom Grundrecht auf Religionsfreiheit geschützten intimen Glaubensbekenntnisse ausspähen.
Sogenannte Gefährder sollen sich nach Becksteins Willen nur noch in kleinen, gut zu überwachenden Kommunen ohne Handy- und Internetzugang aufhalten. Aber ein Gefährder ist nichts weiter als jemand, gegen den keine Beweise vorliegen. Schwerwiegende Eingriffe in die freie Wohnortwahl, die Bewegungsfreiheit und das Recht auf Kommunikation lassen sich nicht rechtfertigen.
Die SPD darf sich jetzt nicht von den Unionsparteien unter Druck setzen lassen. Grundrechte sind ein zu wichtiges Gut, um sie leichtfertig auf dem Altar der „Inneren Sicherheit“ zu opfern.