Der Entwurf des Gesetzes zur Ausweitung der Kompetenzen des Bundeskriminalamts (BKA) ist vor allem wegen der „Online-Durchsuchungen“ in der Kritik. Dabei gerät der Gesamtentwurf aus dem Blick, trotz zahlreicher weiterer strittiger Befugnisse und Kompetenzen wie dem „Selbsteintrittsrecht“ des BKA. Dazu erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:
Mit dem bisherigen Entwurf wird die Abkehr von der Länderhoheit bei der polizeilichen Gefahrenabwehr fortgesetzt, die mit der Reform des Bundesgrenzschutzes bzw. der Bundespolizei in den 90er Jahren begonnen wurde. Bereits bei der Anhörung zur Föderalismusreform im vergangenen Herbst haben Staatsrechtler auf diese Entwicklung hingewiesen.
Die institutionelle Grundlage für die Zentralisierung der deutschen Sicherheitsarchitektur ist das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) in Berlin. Bisher dient es als gemeinsame Arbeitsplattform der Landeskriminalämter mit dem BKA und den Nachrichtendiensten. Mit der vorgeschlagenen Kompetenzerweiterung des BKA wird daraus eine zentrale Sicherheitsbehörde, in dem die Landeskriminalämter nur noch Weisungsempfänger sind. Das BKA-Gesetz in der vorliegenden Fassung ist der vorläufige Schlussstein beim Umbau der bundesdeutschen Sicherheitsarchitektur.
Im Ergebnis bedeutet das BKA-Gesetz die Schaffung einer zentralen Sicherheitsbehörde, die bereits weit im Vorfeld eines konkreten Tatverdachts über ein breites Instrumentarium geheimpolizeilicher Befugnisse und Weisungskompetenzen verfügt. Der Gesetzentwurf ist daher als Ganzes abzulehnen. Nicht zuletzt die Festnahme der „Sauerländer Gruppe“ hat gezeigt, dass die bisher bestehenden Länderkompetenzen und die Koordinierungsfunktion des BKA ausreichend sind.