„Die Bundesregierung feiert „20 Jahre offene EU-Binnengrenzen“ – und verschweigt, dass die EU-Kommission im Oktober letzten Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzulässiger Binnengrenzkontrollen eingeleitet hat. Die Freiheit des Reisens ohne Personenkontrollen gilt für viele Menschen in Deutschland nicht“ so Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, zum 20-jährigen Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens. Jelpke weiter:
„Gefeiert wird „die Freizügigkeit im Schengenraum“ – doch diese gilt nicht für Flüchtlinge, die von der Bundespolizei gezielt aus Zügen, Bussen und Autos herausgeholt werden. Die Bundespolizei wählt gezielt Menschen nach ihrer Hautfarbe und anderen äußerlichen Merkmalen. Diese Praxis des racial profiling ist ein klarer Verstoß gegen das grundgesetzliche Diskriminierungsverbot.
2014 gab es mehr als 2,3 Millionen Polizeikontrollen im grenznahen Raum, die so genannte Schleierfahndung. Die EU-Kommission kritisiert, dass keine gesetzlichen Vorkehrungen getroffen wurden, um diese Kontrollen in quantitativer Hinsicht einzugrenzen. Bei den im Rahmen dieser Kontrollen wegen illegaler Einreise Aufgegriffenen handelt es sich sehr häufig um schutzbedürftige Flüchtlinge aus Syrien, Eritrea und Afghanistan – die Asyl-Schutzquoten bei diesen Ländern liegen zwischen 68 und 100 Prozent! Somit werden schutzbedürftige Flüchtlinge in einem großen Umfang bereits bei ihrer Einreise aus einem anderen EU-Staat nach Deutschland kriminalisiert. Das ist kein Grund zum Feiern!“