Anders als bei Deserteuren sind die Urteile nicht pauschal aufgehoben, sondern unterliegen einer Einzelfallprüfung.
Wenn man bedenkt, dass Wehrmachtsgeneräle, die bis zuletzt den Nazis zu Diensten waren, bis heute für traditionswürdig gehalten werden, ist das völlig unverständlich.
„Kriegsverräter“ haben potentiell der Wehrmacht geschadet und den alliierten Mächten „Vorschub“ geleistet, und dafür verdienen sie Anerkennung! Der Militärhistoriker Wolfram Wette hat in seiner vor wenigen Monaten erschienenen Studie „Das letzte Tabu“ festgestellt, dass sie in fast allen Fällen aus politischen und/oder ethischen Motiven gehandelt haben.
Auch der Bundesregierung ist nach ihrem Bekunden kein einziger Fall bekannt, in denen Kriegsverräter verwerflich gehandelt hätten. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass die Regierungsfraktionen dem Antrag der Linksfraktion, die Urteile endlich pauschal aufzuheben, nicht zustimmen wollen.
Der Rechtsausschuss des Bundestages hat vorige Woche beschlossen, eine Anhörung hierzu durchführen. Die Bundesregierung will diese dann „sorgfältig prüfen“. Für die historische Aufarbeitung mag das hilfreich sein – dass die Koalition eine solche Nachhilfe braucht, ist hingegen blamabel.