Rede im Bundestag: Häftlingshilfegesetz misst mit zweierlei Maß

Anrede,

 

die Bundesregierung beantragt eine Änderung des Häftlingshilfegesetzes: Bisher müssen die Berechtigten jedes Jahr einen Antrag auf Beihilfe stellen, die aber nur 500 Euro beträgt. Diese Regelung soll jetzt ersetzt werden durch eine einmalige Zahlung von 3000 Euro.

 

 

Das Gesetz steht jenen Personen offen, die nach der Befreiung vom Faschismus von den Sowjetbehörden zu Unrecht in Gewahrsam genommen worden waren. Gegenwärtig handelt es sich bei den meisten der rund 5000 Antragsteller um Russlanddeutsche bzw. um Rumäniendeutsche, die in die Sowjetunion verschleppt worden waren.

 

Es liegt auf der Hand, dass eine Beihilfe, die gerade einmal 500 Euro pro Jahr umfasst, von den Betroffenen kaum als wirksame Unterstützung wahrgenommen wird. Von daher ist es zu begrüßen, dass ihnen die alljährliche Auseinandersetzung mit dem Antragsformular erspart wird und sie stattdessen eine Zahlung von 3000 Euro erhalten.

Problematisch ist aus unserer Sicht aber, dass diese Summe als „Abschlusszahlung“ bezeichnet wird. Ob sich das für die Betroffenen unterm Strich lohnt, hängt damit von ihrer Lebenserwartung ab.

 

Wenn man der Auffassung ist, dass die Beihilfe an sich legitim und notwendig ist, warum lässt man sie dann auslaufen? Dazu hat die Bundesregierung keine Begründung geliefert.

 

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, auf einen grundsätzlichen Mangel dieser Regelung hinzuweisen: Natürlich hat es beim Vormarsch der Roten Armee auch Exzesse und unrechtmäßige Inhaftierungen gegeben. Dass die Betroffenen heute eine, wenn auch bescheidene, Hilfe erhalten, ist völlig in Ordnung. Bemerkenswert ist aber, dass das nur für Deutsche gilt, die Opfer der Roten Armee wurden. Menschen, die rechtswidrigem Verhalten der Wehrmacht oder der Waffen-SS zum Opfer fielen, wie etwa die Einwohner der griechischen Ortschaft Distomo, in der die Nazi-Besatzer ein Massaker verübten, haben bis heute nicht einen Cent an Entschädigung bekommen.

 

Als Webfehler des Gesetzes sehen wir auch den Ausschluss von Personen, die den sozialistischen Regierungen Osteuropas „Vorschub geleistet“ haben. Das ist eine absolute Gummiformulierung.

Während altgediente Nazis nur ausgeschlossen werden, sofern ihnen hieb- und stichfest Verbrechen nachweisbar sind, sind etwa Kommunisten, die sich für den Aufbau und den Erhalt der DDR eingesetzt haben, von einem prinzipiellen Ausschluss bedroht.

Das spiegelt sehr deutlich den antikommunistischen Geist der 1950er Jahre in der BRD, als dieses Gesetz entstanden ist.

 

DIE LINKE wird sich aus den genannten Gründen enthalten.