„Mit dieser Verordnung wurde ein weiteres Einfallstor für Eingriffe in die Grundrechte von Flüchtlingen geschaffen“, äußert sich Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Inkrafttretens der neuen EURODAC-Verordnung (Verordnung EU Nr. 603/2013) am 20. Juli 2015. Die Abgeordnete weiter:
„Zu Recht prangert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Verordnung als eine Zweckentfremdung des EU-Datensystems an, die erhebliche Grundrechtseingriffe ermögliche. Ursprünglich wurde die Einführung der EURODAC-Datei damit begründet, dass durch den Abgleich von Fingerabdrücken eine parallele Asylantragstellung in mehreren EU-Ländern verhindert werden soll. Dass nun auch Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften Zugriff auf diese Datei haben sollen, lässt jedoch den Eindruck entstehen, es handele sich bei EURODAC um eine Art „Straftäterkartei“. So werden Vorurteile und eine ablehnende Haltung gegenüber Asylsuchenden noch gefördert. Ob der Datenabgleich wirklich nur die Ausnahme bleibt und nicht zur Regel wird, soll in den Händen der Sicherheitsbehörden liegen. Da ist das Risiko eines Missbrauchs bereits vorprogrammiert. Flüchtlinge gehören nicht unter Generalverdacht gestellt! Besonders problematisch ist, dass Flüchtlinge unter Umständen auch mit Gewalt zur Abgabe ihrer Fingerabdrücke gezwungen werden können. Das ist eine menschenunwürdige Behandlung von schutzsuchenden Personen und hat in der Praxis bereits zu folterähnlichen Vorfällen geführt, wie etwa in Bulgarien. EURODAC ist sowohl mit datenschutzrechtlichen als auch mit menschenrechtlichen Standards nicht vereinbar.“