Auch Asylberechtigte und Flüchtlinge müssen 200-500 Euro bezahlen, wenn sie per Gutachten die Abstammung ihrer Kinder nachweisen wollen. In den Hauptherkunftsländern der Flüchtlinge erkennen die deutschen Auslandsvertretungen dort ausgestellte Dokumente generell nicht an. Das DNS-Abstammungsgutachten ist die einzige Möglichkeit für die Eltern, gegenüber den deutschen Auslandsvertretungen ihre Elternschaft zu beweisen. Das ist eine ungeheuerliche Verletzung des grundgesetzlichen Schutzes der Familie.
Gerade Flüchtlinge und Asylbewerber dürften große Schwierigkeiten haben, entsprechende Geldbeträge zu beschaffen. Nach ihrer Ankunft in Deutschland sind eigene Ersparnisse meist verbraucht, im Anerkennungsverfahren gibt es lediglich die reduzierten Sozialhilfesätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ein Abstammungsgutachten bedeutet für die Flüchtlinge eine unzumutbare finanzielle Härte.
Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, dass in Deutschland Zuwanderungsbegrenzung weiterhin Priorität vor dem Schutz des Familienlebens hat. Zumindest für Flüchtlinge sollten bei der Familienzusammenführung deutliche Erleichterungen geschaffen werden.
Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier: