Nach Angaben der Bundesregierung haben 22.858 Personen einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung gestellt. 11.765 haben eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, davon allerdings 9.000 lediglich eine so genannte Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“. Sie müssen bis Ende 2009 eine dauerhafte Beschäftigung nachweisen, um nicht wieder in die Duldung abzurutschen. 1.816 Anträge wurden abgelehnt, über 13.764 Anträge wurden noch nicht entschieden. Damit haben bisher lediglich gut 10% der insgesamt 90.685 Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung länger als die erforderlichen sechs Jahre in Deutschland lebten, ein (vorläufiges) Bleiberecht erhalten. Dies entspricht ungefähr der Quote bei der Altfallregelung, die vor über einem Jahr von den Landesinnenministern beschlossen worden war (Bt-Drs. 16/ 7089).
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