Die Bundesregierung ist aufgefordert, nach der Streichung der PKK von der EU-Terrorliste auch das PKK-Verbot in Deutschland aufzuheben, um den hier lebenden kurdischstämmigen Bürgern eine demokratische politische Betätigung zu ermöglichen. Erst in den letzten Wochen wurden wieder mehrere Kurden in Deutschland wegen Verstößen gegen das PKK-Verbot verhaftet und Büros sowie Kulturvereine durchsucht.
Dieses Urteil des Europäischen Gerichts ist eine erneute Ohrfeige für die Praxis der „schwarzen Listen“ der EU. Bereits mehrfach hat der Europäische Gerichtshof den EU-Rat wegen der Verletzung von Verteidigerrechten einzelner auf der Terrorliste aufgeführten Personen und Organisationen gerügt. Auch der Sonderermittler des Europarats Dick Marty hatte vergangenen November in einem Bericht harte Kritik an den willkürlichen Terrorlisten geübt und mehr Rechtsschutz für die Betroffenen eingefordert. Eine Nennung auf den so genannten Terrorlisten hat gravierende Folgen für die Betroffenen, deren Konten gesperrt und deren Geschäftsbeziehungen unterbunden werden.
Die undemokratischen Terrorlisten gehören abgeschafft. Denn allein außenpolitische Interessen der EU-Staaten entscheiden darüber, ob eine Gruppierung als terroristische oder Befreiungsbewegung eingestuft wird. Weiterhin dienen die Listen dazu, Konfliktparteien in Bürgerkriegen oder Befreiungskämpfen einseitig als „terroristisch“ an den Pranger zu stellen. Dies erschwert Friedenslösungen etwa im Nahen Osten, auf Sri Lanka oder in Kolumbien.