Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat Recht. Die Erfolgsaussichten für ein neues NPD-Verbotsverfahren stehen schlecht. Doch schuld daran ist der Bundesinnenminister selbst im Verbund mit den Landesinnenministern. Denn bis heute besteht bei den meisten Landesregierungen keine Bereitschaft, die Spitzel des Verfassungsschutzes aus den Gremien der NPD abzuziehen. Und diese Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches, rechtsstaatliches Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht beim Scheitern des ersten NPD-Verbotsverfahrens 2003 genannt. Es ist heuchlerisch, wenn die SPD öffentlich erklärt, weiter für ein NPD-Verbot zu sein, aber gleichzeitig in der Bundesregierung und den Landesregierungen nicht für den Abzug der V-Leute aus der NPD eintritt.
Ein Verbot der NPD ist nicht nur überfällig. Die NPD tritt offen als Naziorganisation auf. Der Nachweis ihrer Verfassungswidrigkeit wäre auch möglich allein aufgrund von öffentlich zugänglichen Äußerungen ihrer Funktionäre oder in Schriften der Partei, dem Verhalten ihrer Mitglieder und Funktionäre bei Demonstrationen oder ihre Beteiligung an Straf- und Gewalttaten. Um dies nachzuweisen, reicht schon ein Blick in die Zeitung oder das Internet – Spitzel des Verfassungsschutzes sind dafür nicht nötig.
Union und SPD tragen mit ihrer Sabotage eines neuen NPD-Verbotsverfahrens die Mitverantwortung dafür, dass die menschenverachtende Hetze der NPD weiterhin mit Steuergeldern subventioniert wird.