Indem die Union trotz erwiesener Unfähigkeit an den V-Leuten in der Neonazipartei festhalten will, sabotiert sie jeden ernsthaften Anlauf, die NPD juristisch zur Strecke zu bringen.
Die von Unionsministern angekündigte Einführung von Länder-Gesetzen zur Online-Durchsuchung ist ein Angriff auf die Grundrechte. Mit Geheimdienstmethoden soll die Polizei auch in die Privatsphäre unbescholtener Bürgerinnen und Bürger eindringen können. Geht es nach der Union, darf dafür auch in Wohnungen eingebrochen werden – der Schutz von Grundrechten sieht anders aus!
Die ganze Debatte über Verschärfungen bei der Bekämpfung terroristischer Aktivitäten fußt auf Berichten über die Ermittlungen gegen die „Sauerländer Gruppe“ um Fritz G. Es ist bezeichnend, dass diese Berichte bis heute weder den Bundestags- noch den Landtagsabgeordneten zugänglich gemacht wurden. Vielmehr hat sich das Bundesinnenministerium geweigert, einen entsprechenden Bericht an den Innenausschuss zu geben.