Ulla Jelpke konkret dazu: „Der Bundesgerichtshof hat im Nachhinein festgestellt, dass die Durchsuchungen im Mai 2007 zu Unrecht mit dem Paragraphen 129a begründet wurden. Dies zeigt einmal mehr, dass es sich um einen Gummiparagraphen handelt, der keinen klaren Tatbestand beschreibt und schnell instrumentalisiert werden kann. In nur fünf Prozent der Fälle kommt es zu einer Anklage.“
Katja Kipping führt weiter aus: „Die Paragraphen 129a und b sind völlig überzogene Reaktionen des deutschen Staates auf die vermeintlichen Bedrohungen durch RAF und ausländischen Terrorismus. Ohne Not werden Bürgerrechte auf dem Altar der Terrorabwehr geopfert. So lange diese Gesinnungs- und Ausforschungsparagraphen existieren, werden sie auch eingesetzt. DIE LINKE fordert deshalb, die Paragraphen 129a und 129b abzuschaffen.“