Der Bundesregierung fehlt der politische Wille, die Bezüge von Leistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anzuheben. Die „Leistungen“ sind seit dem 01. Juli 1993 nicht mehr angehoben worden und betragen immer noch 184,07 Euro (360 DM). Angesichts der Preissteigerungen sind die „Leistungen“ real um über 20 Prozent gesunken und sinken weiter. Hinzu kommt, dass sie oft als Sachleistungen minderer Qualität von privaten Anbietern in die Massenunterkünfte geliefert werden. Dies führt zu einer skandalösen Unterversorgung von Asylbewerbern.
Asylbewerber und Geduldete erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lediglich das physische Existenzminimum auf dem Stand von 1993. Dieses Gesetz war 1993 Teil des „Asylkompromisses“ von Union, SPD und FDP. Damals wurde auch vereinbart, die Regelsätze analog zur Sozialhilfe regelmäßig anzuheben. Doch stattdessen wurde die Bezugsdauer von zunächst einem Jahr auf inzwischen vier Jahre verlängert und der Kreis der Betroffenen ausgedehnt.
Derzeit leben über 90.000 Menschen in Deutschland, die länger als drei Jahre die deutlich verringerte Sozialhilfe beziehen und lediglich eine medizinische Notfallversorgung in Anspruch nehmen können. Gut 80.000 der insgesamt 193.000 Leistungsempfänger lebten im Jahr 2006 in Sammelunterkünften. Mehrfach haben Menschenrechtsorganisationen und Fachleute wie der Menschenrechtskommissar des Europarates, Thomas Hammarberg, auf die menschenunwürdigen und gesundheitsgefährdenden Lebensbedingungen der Betroffenen vor allem in den Massenunterkünften hingewiesen.
Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage: