„Der Innenausschuss hat einen Anspruch darauf, den Bericht zum Fall Amri zu erhalten – und zwar ungeschwärzt und in vollem Umfang. Denn bei der Aufarbeitung des Behördenversagens geht es in erster Linie um Fehleinschätzungen und verpasste Chancen auf Seiten der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts. Eine Zuständigkeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist deswegen überhaupt nicht gegeben“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, nach der gestrigen Entscheidung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), den Bericht des Sonderermittlers zum Behördenversagen im Fall Anis Amri dem Innenausschuss nicht zur Verfügung zu stellen. Jelpke weiter:
„Diese Entscheidung lässt nur den Schluss zu, dass das Behördenversagen noch weit größer ist, als bisher bekannt. Zu den wesentlichen Fragen gehört ja, warum nie versucht wurde, gegen Amri trotz mehrfacher Straftaten und der wiederholten Ankündigung von Terrorakten ein erfolgversprechendes Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Verdacht, dass Amri in Ruhe gelassen wurde, weil er – wissentlich oder unwissentlich – als Informant diente, stünde dann weiterhin im Raum. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, könnte das so manchen Innenminister in der Republik den Stuhl kosten.
Diese Fragen müssen vollumfänglich aufgeklärt werden, statt sie unter den Teppich zu kehren, über den die Verantwortlichen früher oder später sowieso stolpern. Wenn dem Innenausschuss der Bericht vorenthalten wird, erhärtet sich der Verdacht, dass die Sicherheitsbehörden ein extrem schmutziges Spiel im Fall Amri gespielt haben.“