„Minderjährige Flüchtlinge müssen nach Auffassung der Bundesregierung in griechischen Hotspots bleiben, wenn sie entweder verheiratet oder in Begleitung von Erwachsenen sind, die keine Sorgerechtserklärung vorweisen können. Diese kinderfeindliche Maßnahme begründet die Bundesregierung ausgerechnet mit der angeblichen Sorge ums Kindeswohl“, empört sich die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, über die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Situation von besonders Schutzbedürftigen im Umverteilungsverfahren aus griechischen Hotspots nach Deutschland. Jelpke weiter:
„Die Bundesregierung erklärte, dass sie sowohl verheirateten Minderjährigen, als auch Minderjährigen in Begleitung Erwachsener, die keine Sorgerechtserklärung vorweisen können, die Teilnahme am Umverteilungsverfahren nach Deutschland aus griechischen Hotspots verweigere. Es ist perfide, das Kindeswohl als Begründung dafür heranzuziehen, verheiratete Kinder und Minderjährige unter furchtbaren Bedingungen in Hotspots in Griechenland und Italien zu belassen. Sie benötigen stattdessen eine geschützte Unterbringung in Sicherheit. Was im Kindeswohl liegt, muss immer im Einzelfall und unter Beteiligung der Kinder geklärt werden. Diese Mühe möchte sich die Bundesregierung nicht machen, dann ist die Berufung auf das Kindeswohl aber auch scheinheilig“
„Die betroffenen Minderjährigen werden nicht am Umverteilungsverfahren nach Deutschland beteiligt. Die Berufung auf das Kindeswohl ist zynisch. Oftmals wurden die Eltern getötet oder die Familien getrennt, so dass die Kinder mit Bekannten oder Verwandten flüchten. Von ihnen zu verlangen, schriftliche Sorgerechtserklärung vorzulegen, ist entweder realitätsfremd oder bösartig. Ehepaare, die aus Kindern bestehen, sollen ebenfalls in den Hotspots bleiben, wobei sich die Bundesregierung noch nicht einmal die Mühe macht, darzulegen, inwiefern dies dem Kindeswohl dienen soll. Es ist beschämend, dass die Bundesregierung an allen Ecken und Enden Begründungen sucht, um besonders schutzbedürftige Kinder nicht aufnehmen zu müssen.“
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage kann unter Folgendem Link abgerufen werden: KA 18_12168 Relocation