„Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dass nach Auskunft der Bundesregierung Jobcenter gegenüber so genannten Flüchtlingspaten von Geldrückforderungen absehen können, wenn diese unverschuldet von einer zeitlichen Befristung ihrer Bürgschaft ausgingen. Aber wenn die jüngsten Dankbarkeitsbekundungen der Bundeskanzlerin gegenüber den Flüchtlingshelferinnen und -helfern ernst gemeint waren, dann muss sie jetzt veranlassen, dass die Jobcenter generell davon absehen, Flüchtlingspaten in den finanziellen Ruin zu treiben“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke die Antwort der Bundesregierung auf ihre mündliche Frage zur Anfechtbarkeit von Verpflichtungserklärungen bei der Aufnahme syrischer Flüchtlinge. Jelpke weiter:
„Es kann nicht sein, dass das als Willkommenskultur gefeierte aktive und mutige Eintreten für syrische Flüchtlinge den persönlichen finanziellen Bankrott der Flüchtlingspaten bedeuten kann. Sie hatten sich auf die Erklärungen mehrerer Innenministerien der Bundesländer verlassen, die Kostenpflicht würde ihrer Rechtsauffassung nach mit einer Anerkennung im Asylverfahren enden – und so hatten auch mehrere Gerichte entschieden. Deshalb begrüße ich die Hinweise der Bundesregierung zu rechtlichen Ermessens- und Ausnahmeregelungen, die in vielen Fällen hilfreich sein können.
Das allein bringt aber keine Rechtssicherheit: Die Bundeskanzlerin muss sich für eine entsprechende allgemeine Regelung einsetzen, die die Flüchtlingspaten syrischer Flüchtlinge wirksam vor finanziellen Überlastungen schützt. Spätestens mit der Flüchtlingsanerkennung muss der deutsche Staat die Verantwortung für die Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge übernehmen. Dieses Kostenrisiko darf nicht auf engagiert und mutig handelnde Bürgerinnen und Bürger abgewälzt werden. Die Rede von der Willkommenskultur wäre sonst noch verlogener als sie es angesichts der jüngsten Asylrechtsverschärfungen ohnehin schon ist.“
Die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage kann unter folgendem Link abgerufen werden: 20170517 MF 33 Bürgschaften für Flüchtlinge