„Die Bundesregierung gibt schwere Missstände im Ausländerzentralregister zu: Die exakte Zahl der Ausreisepflichtigen ist nicht ermittelbar“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Unklare Daten des Ausländerzentralregisters zu Ausreisepflichtigen“. Jelpke weiter:
„Klar ist nur, dass sämtliche Prognosen eines starken Anstiegs der Ausreisepflichtigen falsch waren. Deren Zahl wird im Ausländerzentralregister (AZR) weiterhin mit rund 200.000 angegeben und ist damit seit vorigem Jahr stabil. Klar ist zudem, dass diese Zahl viel zu hoch liegt und nichts darüber aussagt, wie viele dieser Menschen Deutschland nach der aktuellen Rechtslage tatsächlich wieder verlassen müssten.
Denn die Bundesregierung räumt jetzt ein, dass es im AZR viele‚ unplausible Angaben‘ gibt. So werden knapp 10.000 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger völlig unberechtigt als ‚Ausreisepflichtige‘ registriert. Auch gibt es zehntausende angeblich „Ausreisepflichtige“, die noch in einem Asylverfahren oder bereits als Flüchtlinge anerkannt sind. Schließlich sind viele Datensätze über Jahre hinweg nicht aktualisiert worden, so dass Zweifel daran bestehen, ob die betroffenen Menschen überhaupt noch im Land leben.
In der politischen Debatte wird oft verschwiegen, dass viele Menschen trotz formeller Ausreisepflicht gar nicht abgeschoben werden dürfen, etwa wegen krankheitsbedingter Abschiebungshindernisse oder eines laufenden Asylfolgeverfahrens.
Statt einer durch überhöhte Zahlen geschaffenen Abschiebestimmung brauchen wir einen menschenwürdigen und fairen Umgang mit Schutzsuchenden. Auch abgelehnte Asylsuchende können gute Gründe haben, trotz formeller Ausreisepflicht im Land zu bleiben. Dies betrifft etwa Geflüchtete aus Kriegsländern wie Syrien, Irak und Afghanistan, ca. 27.000 Menschen, oder auch die über 52.000 Ausreisepflichtigen, die bereits seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben. Hier bedarf es dringend humanitärer Bleiberechtsregelungen statt rechtsstaatswidriger Überraschungsabschiebungen.“
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage kann unter folgendem Link abgerufen werden: KA 18_12272 unklare Daten Ausreisepflicht AZR.compressed