Pressemitteilung: Bundesregierung muss NS-Opfer entschädigen

„Die Bundesregierung kanzelt NS-Opfer, die Entschädigung fordern, weiterhin als lästige Störenfriede ab“, so die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage (17/6822). Am kommenden Montag beginnt am Internationalen Gerichtshof (IGH) die mündliche Verhandlung einer Klage der Bundesrepublik gegen Italien. Die Bundesregierung will erreichen, dass die Entscheidungen italienischer Gerichte, die NS-Opfern Entschädigung zubilligen, als Verstoß gegen die Staatenimmunität zurückgewiesen werden. Jelpke erklärt hierzu: weiter …

Antwort Kleine Anfrage (17/7210): Aktuelle Lage von Asylsuchenden in Griechenland

Weiterhin ist die Lage von Asylsuchenden in Griechenland katastrophal. Durch die Staatskrise bedingt, gibt es nicht einmal mehr die Mittel für eine medizinische Versorgung der über die Türkei einreisenden Migranten. Die hygienischen Bedingungen in den Aufnahmezentren sind katastrophal, Ergebnis von Überfüllung und schlechter Verwaltung. Griechenland und die EU setzen dem vor allem weitere Abschottungsmaßnahmen entgegen – mit tödlichen Folgen. Die Bundesregierung beschönigt weiter die katastrophale Lage in Griechenland und verweigert eine Zusage, dass auch über 2011 hinaus keine Asylsuchenden nach Griechenland zurückgeschoben werden, wenn sie dort in die EU eingereist sind. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (17/6923): Entschädigungsverfahren von NS-Opfern gegen die Bundesrepublik Deutschland vor italienischen Gerichten

Die Bundesregierung geht gegen die Rechtsprechung der italienischen Justiz, die Entschädigungen für Opfer deutschen NS-Unrechts vorsieht, vor dem Internationalen Gerichtshof vor. Die mündliche Verhandlung in Den Haag findet vom 12. bis 16. September statt. Die Bundesregierung beruft sich auf die Staatenimmunität, die auch für NS-Morde gelten soll. DIE LINKE kritisiert diese Entschädigungsverweigerung und erkundigt sich nach den laufenden Verfahren in Italien. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (17/6909): Bewertung der Kampagne „Tatort Kurdistan“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6711)

Mit der Kleinen Anfrage konfrontieren wir die Bundesregierung damit, dass sie in einer vorhergehenden Beantwortung keinerlei Belege für ihre Behauptung geliefert hat, die Kampagne „Tatort Kurdistan“ sei in die Aktivitäten der PKK bzw. des Zusammenschnlusses kurdischer Vereine in Deutschland YEK-KOM eingebunden. Auch auf Nachfrage argumentiert die Bundesregierung lediglich mit allgemeinen Überlegungen zur Arbeitsweise der verbotenenen PKK in Deutschland. Schließlich muss auch noch die Berichterstattung im „Kurdistan Report“ als Beleg herhalten – ist es doch eigentlich selbstverständlich, dass ein solches Magazin über politische Kampagnen berichtet, die für Kurdinnen und Kurden von Interesse sind. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (17/6910): Antimuslimischer Rassismus und Rechtsextremismus

Antimuslimischer Rassismus findet sich in Deutschland bei Parteien der extremen Rechten sowie einer Vielzahl von Internetseiten wie Politically Incorrect (PI), um die sich eine vernetzte und organisierte Szene gebildet hat. Der Verfassungsschutz sieht PI bislang nicht als rechtsextrem an. Die Bundesregierung unterstützt diese Haltung und sieht keinen Anlass für eine weitergehende Beobachtung dieser Szene. Sie macht aber umfängliche Angaben zur Größe und Aktivität der Parteien aus dem „islamkritischen“ Spektrum. weiter …