Rede im Bundestag: Das Dublin-System verhindert wirksamen Flüchtlingsschutz in der EU

Wer über einen als sicher definierten Drittstaat in die Bundesrepublik einreist, dessen Asylantrag gilt als „unerheblich“. Diese „Drittstaatenregelung“ war Teil des Asylkompromisses von 1993 und hat wesentlich zur faktischen Abschaffung des Rechts auf Asyl beigetragen. Durch die „Dublin-Verordnung“ ist diese Regelung EU-Recht geworden. Besonders betroffen davon sind Asylbewerber, die über Italien und Griechenland in die EU einreisen. Obwohl in diesen Staaten kein effektives Asylverfahren garantiert ist und die Asylsuchenden im sozialen Elend landen, werden sie aus anderen EU-Staaten dorthin zurückgeschoben. DIE LINKE fordert deshalb, das Dublin-System grundlegend zu reformieren. weiter …

Rede im Bundestag: LINKE lehnt Verschärfungen im Aufenthaltsrecht ab

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem vorgeblich Zwangsehen bekämpft werden sollen. Tatsächlich aber ist keines der Vorhaben geeignet, hierzu einen Beitrag zu leisten, vielmehr werden einzelne der Regelungen das Schicksal der Opfer von Zwangsheirat noch verschlimmern. In der Integrationspolitik soll der Druck auf Migranten zum Spracherwerb weiter vergrößert werden, obwohl auch bei diesem Punkt bereits Expertinnen und Experten auf die Nutzlosigkeit der Neuregelung hingewiesen haben. Der Gesetzentwurf enthält an anderer Stelle leichter Verbesserungen für geduldete Jugendliche und Asylbewerber, die aber nicht weit genug gehen. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (17/5081): Erfassung von Auslandseinsätzen deutscher Polizisten sowie Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland auf Grundlage des Prümer Vertrages

Grenzüberschreitende Polizeieinsätze, bei denen Polizisten im „Gastland“ auch exekutive Befugnisse wahrnehmen, werden immer häufiger. Eine öffentliche Kontrolle hierüber fehlt bislang. Mit unserer Anfrage wollen wir das Ausmaß dieser internationalen Polizeizusammenarbeit erfassen. Leider ist die Antwort der Bundesregierung abschlägig: Einsätze von Polizeibeamten aus Deutschland in anderen EU-Staaten werden nicht zentral statistisch erfasst. Meist fällt der Einsatz in die Zuständigkeit der Länder. Für den Bundestag ist es so nicht möglich, ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz – zur Umsetzung der Prümer Vertrags – in seinen Auswirkungen zu kontrollieren. weiter …

Pressemitteilung: Bundesregierung plant Einstieg in den Ausstieg bei den Bundesprogrammen gegen Rechtsextremismus

„Offensichtlich will Familienministerin Schröder ihren Feldzug gegen die von ihr ungeliebten Programme gegen Rechtsextremismus fortsetzen“, so Steffen Bockhahn, Mitglied im Haushaltsausschuss, zu der Ankündigung der Ministerin, drei Millionen Euro ab 2012 bei diesen Programmen zu kürzen. „Nachdem die Programme mit der Extremismusklausel drangsalieren wurden, soll ihnen jetzt nach und nach der Geldhahn zugedreht werden.“ weiter …

Pressemitteilung: Polizeifusion zu Recht gescheitert

„Die Fusion von Bundespolizei und BKA musste scheitern, weil sie verfassungswidrig gewesen wäre und zu Recht den Widerstand von Bürgerrechtsorganisationen und Ländern hervorgerufen hat. Zugleich war das Projekt unnötig und stieß, ebenso zu Recht, auf den Widerstand der Polizeigewerkschaften“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE zur Ankündigung von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, die Fusionspläne seien nun „vom Tisch“. Jelpke weiter: weiter …

Artikel: Eskalation und Anpassung

Im Kampf gegen den extremistischen Antichristen: Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich droht das politische Klima weiter zu vergiften. Die Grundrichtung der deutschen Innenpolitik wird sich mit dem neuen Innenminister nicht ändern. Hans-Peter Friedrich (CSU) steht genauso wie seine Vorgänger dafür, im Namen der »inneren Sicherheit« durch weitere Überwachungs- und Abschottungsregelungen die demokratischen Grundrechte einzuschränken. Allerdings setzt der Neue im Amt deutlicher als sein Vorgänger Thomas de Maizière (CDU) auf Eskalation und Ausgrenzung. (jW, 12. 3. 2011) weiter …

Antwort Kleine Anfrage (17/5010): Abschluss eines Rückübernahmeabkommens zwischen der Türkei und der Europäischen Union

In der EU steht ein Rückübernahmeabkommen mit der Türkei kurz vor dem Abschluss. Besonders brisant ist die Verpflichtung auch zur Rücknahme von Drittstaatsangehörigen, die über das eigene Staatsgebiet illegal in das der anderen Vertragspartei eingereist sind. Diese Regelung zielt auf Asylsuchende, die über die Türkei in die EU gelangen. In der Türkei gibt es schon formal keinen Flüchtlingsschutz – während er in EU-Staaten oft verweigert wird und so die Schutzsuchenden zu „Illegalen“ werden. Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort das Fehlen eines Schutzsystems in der Türkei, hält aber daran fest, dass auch abgelehnte Asylbewerber aus Drittstaaten in die Türkei abgeschoben werden sollen, wenn sie die Türkei als Transitland genutzt haben. Dies soll selbstverständlich auch dann gelten, wenn die Betroffenen faktisch gar kein Asylverfahren durchlaufen haben. Dies ist häufig bei Asylsuchenden der Fall, die über Griechenland in die EU einreisen, dort kein Asylverfahren beginnen und in einen anderen EU-Staat weiterreisen. Von dort werden sie dann nach Griechenland zurückgeschoben, wo sie aber erneut kein faires Asylverfahren erwarten können. Solche Argumente werden von der Bundesregierung allerdings mit dem Verweis auf formale Zuständigkeiten zurückgewiesen. weiter …

Pressemitteilung: EU baut Türkei zum Vorposten der Flüchtlingsabwehr aus

„Die EU baut die Türkei zum Vorposten der Flüchtlingsabwehr aus, obwohl das Land selbst ein Verfolgerstaat ist“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 17/4818). Als Konsequenz fordert Jelpke den Stopp des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und der Türkei. Die Abgeordnete weiter: weiter …

Antwort Kleine Anfrage (17/4988): Straf- und Ermittlungsverfahren nach §§ 89a, 89b und 91 Strafgesetzbuch

Die 2009 von der damaligen großen Koalition beschlossenen Terrorgesetze werden zu Ermittlungen gegen die Islamistenszene bereits eifrig eingesetzt. Die Gesetze stellen bereits bloße Vorbereitungshandlungen für potentiell zu begehende schwere staatsgefährdende Straftaten unter Strafe.Der Generalbundesanwalt hat nach Angaben der Bundesregierung bislang zehn Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 22 Beschuldigte nach Paragraph 89a StGB »Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat« eingeleitet. Acht dieser Verfahren richteten sich gegen deutsche Staatsangehörige, und in neun Fällen wird zugleich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt. Betroffen ist ausschließlich der »Phänomenbereich Islamismus«. Zu einer Anklage durch den Bundesanwalt kam es bislang erst in einem Fall, über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde noch nicht entschieden. Gegen 13 Beschuldigte wurde wegen des Aufenthalts in sogenannten Terrorcamps im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet ermittelt. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (17/4799): Zusammenarbeit der Spezialeinheiten von Bundespolizei und Bundeswehr

Die Bundesregierung bereitet weitere Schritte vor, um die Bundeswehr im Ausland an polizeilichen Aktionen teilhaben zu lassen und zugleich die Bundespolizei näher ans Militär zu rücken. Eine gemeinsame Weisung des Bundesinnen- und –verteidigungsministeriums beschäftigt sich damit, die Spezialeinheiten der Bundespolizei (GSG 9) und der Bundeswehr (KSK und Marineeinheiten) gemeinsam zur Befreiung deutsche Staatsbürger aus Geiselnahmen im Ausland einzusetzen. Dabei wird die Option offen gelassen, dass die Bundeswehr auch eigenständig bzw. federführend unter Berufung auf den „Verteidigungsauftrag“ solche Operationen durchführt. weiter …