Mit der Änderung des Bundesvertriebenengesetzes wird die Einwanderung von Spätaussiedlern erschwert. Alle Einreisewilligen müssen nun Sprachkenntnisse nachweisen – bisher war es nur ein Teil. Außerdem sollen die Aussiedler darauf geprüft werden, ob sie Extremisten sind oder Kontakte zu terroristischen Vereinigungen besitzen. Wer bis 1990 aktiver Kommunist war, wird wohl in Zukunft auch nicht mehr in die BRD übersiedeln können – deutsches Blut hin oder her. Die Volksgemeinschaft bleibt sich treu.
Rede von Ulla Jelpke in der 82. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages, 1. März, TOP 11, Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 16/4017) weiter … →