Antwort Kleine Anfrage (16/307): Situation von in der Bundesrepublik geduldeten Personen
„Geduldet“ werden in der Bundesrepublik Menschen, die zwar eigentlich „ausreisepflichtig“ sind – zum Beispiel, weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde – die aber nicht in ihre Herkunftsland abgeschoben werden können bzw. dürfen. Da das Aufenthaltsrecht immer noch nicht vorsieht, dass diese Menschen nach z.B. fünf Jahren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wird immer wieder ihre „Duldung“ verlängert. Das wird „Kettenduldung“ genannt und sollte eigentlich nicht mehr existieren – glaubt den Versprechungen des Zuwanderungsgesetzes. Wir wollten u.a. wissen: wie viele Menschen sind von „Kettenduldungen“ betroffen und wie lange leben sie schon hier? weiter …