Antrag (18/2871): Sozialrechtliche Diskriminierung beenden – Asylbewerberleistungsgesetz aufheben
Mit dem Urteil des BVerfG vom 18.7.2012 wurde das AsylbLG für verfassungswidrig erklärt, die Leistungen reichten offensichtlich nicht zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminiums aus. Die Menschenwürde sei migrationspolitisch nicht relativierbar, erklärte das Gericht unmissverständlich. DIE LINKE kämpft seit 1993 gegen das verfassungswidrige AsylbLG und fordert einen grundlegenden Wandel im Umgang mit Schutzsuchenden: Frühe Integration statt menschenrechtswidrige Abschreckung. Mit dem Antrag fordern wird, das Asylbewerberleistungsgesetz aufzuheben. Nach dem Urteil des BVerfG ist kein Raum mehr für diskriminierende Sonderregelungen für Asylsuchende. Die Betroffenen sollen stattdessen im Regelfall Leistungen nach dem SGB II und einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zu Integrationsmaßnahmen erhalten. weiter …